Zahnkronen und Brücken von Christina Lippmann

Ihre Zahnärztin in Hamburg - Rissen

Festsitzender Zahnersatz ohne verrutschen

hält in der Regel sehr lange

Rettung des Zahns und Schutz vor Karies

Heizungstechnik

Expertin für Kronen und Brücken

Ich bin Christina Lippmann - selbständige Zahnärztin in Hamburg-Rissen und Expertin für Zahnkronen und Brücken. Mich macht es glücklich, meinen Patienten zu einem strahlendes Lächeln zu verhelfen. Gesunde und gerade Zähne sind die Voraussetzung dafür.

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Der sichtbare Teil des Zahnes: Die Krone

Jeder natürliche Zahn besitzt eine Krone. Bei der (natürlichen) Zahnkrone handelt es sich um den Teil des Zahns, der aus dem Zahnfleisch herausragt, während die Zahnwurzel den Zahn im Kiefer verankert und in der Regel nicht oder nur zum Teil sichtbar ist. Eine künstliche Zahnkrone kann aus verschiedensten Gründen notwendig sein. Neben der Komplettierung beschädigter Zähne kann sie als Verankerung von Brücken dienen oder wurzelbehandelte Zähne stabilisieren.

Die Brücke: Zahnlücken schließen mit Kronen

Eine Zahnbrücke ist ein auf den Zähnen sitzender Zahnersatz, der eine Zahnlücke schließt.  Die natürlichen Zähne rechts und links der Zahnlücke dienen als Pfeiler. Der Zustand der Pfeilerzähne bestimmt welche Zahnbrückenart geeignet ist.

Vor allem bei überkronten oder überkronungsbedürftigen Zähnen neben einer Zahnlücke sind Zahnbrücken eine gute Alternative zu Zahnimplantaten. Eine Brücke kann Zahnlücken mit bis zu 4 fehlenden Zähnen schließen.

Was ist die Voraussetzung für eine Zahnkrone?

Die wichtigste Voraussetzung für das Einsetzen von Zahnkronen ist das Vorhandensein einer Zahnwurzel. Diese Zahnwurzel kann vom Originalzahn sein oder als künstliche Zahnwurzel implantiert werden. Eine Krone wird in der Regel auf den verbleibenden Teil des geschädigten Zahns angebracht. Ist keine natürliche Wurzel mehr vorhanden, dann können Kronen oben auf einem Implantat angebracht werden, die als Ersatz für eine fehlende Zahnwurzel dient.

Welche Kronenarten gibt es?

Abhängig vom Beschädigsgrad der natürlichen Zahnkrone, kann eine Vollkrone oder eine Teilkrone eingesetzt werden. Je nachdem, welche Funktion die Krone erfüllt und an welchen Zahn sie gesetzt wird, gibt es für verschiedene Anforderungen die passende Krone. Betrifft die Kronen etwa einen Backenzahn (Seitenzahn), so ist eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit enorm wichtig, insbesondere wenn der Patient zu Zähneknirschen neigt. In diesem Fall bietet sich eine Vollkeramik-Zahnkrone aus Zirkonoxid an. Demgegenüber liegt der Fokus bei sichtbaren Vorderzähnen auf der Ästhetik: Hier empfiehlt sich daher eher eine Vollkeramik-Zahnkrone aus Lithium-Disilikat.

Wie werden Kronen und Brücken hergestellt?

Ist lediglich die natürliche Zahnkrone beschädigt, aber die Zahnwurzel nicht, wird die natürliche Zahnkrone angeschliffen. Die Zahnärztin schleift den natürlichen Zahn so weit ab, bis ein Stumpf als Sockel für die neue Krone entsteht. Anschließend werden die Stümpfe im Mund mit einer Videokamera aufgenommen, ebenso der Gegenkiefer und die Relation vom Oberkiefer zum Unterkiefer. Nun werden virtuelle Modelle erstellt auf denen wir in der Praxis die entsprechenden Kronen, Teilkronen oder Brücken virtuell konstruieren. Diese Daten werden an unsere Schleifeinheit übermittelt und die Restaurationen werden aus Zirkonoxid bzw Lithium-Disilikat Blöcken gefräst. Nach anschließendem Ausarbeiten und Brennen ist die Restauration für Sie zum Einsetzen bereit. Sie verlassen unsere Praxis am gleichen Tag mit Ihrer neuen  Versorgung.

Wieviel zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse bei Zahnkronen und Brücken?

Die Kosten für eine Zahnkrone oder eine Zahnbrücke setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. So muss nicht nur die Zahnärztin selbst für ihre Arbeit bezahlt werden, sondern auch die Kosten für das Material und die Herstellung der Zahnkrone müssen gedeckt werden. Die Krankenkasse beteiligt sich lediglich an den Gesamtkosten der Regelversorgung, die vom Befund abhängt, bis zu 60 Prozent. Dieser Festzuschuss kann sich durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 75 Prozent erhöhen. Die gesetzliche Regelversorgung zeichnet sich durch die Begriffe ausreichend, wirtschaftlich und notwendig aus. Diese Regelversorgung kann zum Glück durch gleichartige bzw  andersartige Versorgungen ersetzt werden.

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